Ein eigenes Grundstück zu kaufen markiert für viele den Beginn vom Traum der eigenen vier Wände. Doch der Weg zum Baugrundstück ist komplex und voller Details, die beachtet werden müssen. Vom ersten Verkäuferkontakt über rechtliche Prüfungen bis hin zum Notartermin - jeder Schritt will sorgfältig geplant sein. Gerade Erstkäufer in den Landkreisen Nienburg, Verden oder Diepholz stehen vor vielen Fragen. Contura Bau GmbH (Town & Country Lizenzpartner) ist hierbei als regionaler Begleiter ein wichtiger Partner: Mit Erfahrung, Transparenz und lokaler Expertise unterstützt Contura Bau angehende Bauherren dabei, den Grundstückskauf sicher zu meistern.
Ablauf des Grundstückskaufs: Von der Suche bis zum Notartermin
- Grundstückssuche und Verkäuferkontakt: Am Anfang steht die Suche nach dem passenden Grundstück. In den Regionen Nienburg, Verden und Diepholz werden Bauplätze teils über Makler, teils privat angeboten. Hat man ein geeignetes Grundstück gefunden, tritt man mit dem Verkäufer in Kontakt und bekundet sein Interesse. Wichtig ist von Beginn an eine offene Kommunikation über den geplanten Kaufablauf, etwaige Bedingungen und natürlich den Kaufpreis.
- Prüfung des Grundstücks: Bevor man eine Kaufentscheidung trifft, sollte das Grundstück auf Herz und Nieren geprüft werden. Dazu gehört ein Blick in den Bebauungsplan der Gemeinde, um sicherzustellen, dass das Grundstück wie gewünscht bebaubar ist (zulässige Gebäudeart, Geschosszahl, Dachform etc.). Auch ein Auszug aus dem Grundbuch ist unverzichtbar: Er zeigt, wer Eigentümer ist und ob Lasten oder Rechte Dritter auf dem Grundstück liegen (z.B. Wegerechte, Grundschulden). Darüber hinaus lohnt sich die Einsicht ins Altlastenkataster der Kommune, um auszuschließen, dass der Boden z.B. durch frühere Industrie oder Deponien kontaminiert ist. Gegebenenfalls sollte ein Bodengutachten durch Fachleute erstellt werden, um die Tragfähigkeit und Bodenbeschaffenheit zu prüfen - so erkennt man Probleme wie einen hohen Grundwasserspiegel, schwierigen Baugrund oder Altlasten frühzeitig. Dieses Gutachten kostet zwar einige hundert Euro, kann aber vor Überraschungen schützen. Ebenfalls zu klären ist, ob das Grundstück voll erschlossen ist, also Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom etc. vorhanden sind. Ein voll erschlossenes Grundstück spart Zeit und Geld, während bei einem nicht erschlossenen Grundstück noch Erschließungskosten (oft 10.000-20.000 € zusätzlich) anfallen können. Schließlich empfiehlt es sich, das direkte Umfeld kennenzulernen - etwa ein Gespräch mit künftigen Nachbarn zu suchen - um ein Gefühl für Lage und Nachbarschaft zu bekommen.
- Preisverhandlung: Haben alle Prüfungen ein positives Bild ergeben, geht es an die Kaufpreisverhandlung. Hier hilft es, gut informiert zu sein: In den Landkreisen Nienburg, Verden und Diepholz variieren Grundstückspreise teils deutlich je nach Lage. Beispielsweise liegen die offiziellen Bodenrichtwerte in ländlichen Orten der Samtgemeinde Uchte (Landkreis Nienburg) bei nur rund 15 € pro m², während in Top-Lagen der Stadt Nienburg bis zu 315 € pro m² erreicht werden. Im Landkreis Verden zahlt man in Städten wie Achim im Schnitt etwa 183 € pro m² (typischer Bauplatz ca. 660 m² für 121.000 €), während kleinere Gemeinden wie Kirchlinteln nur etwa 40-60 € pro m² verlangen. Auch im Landkreis Diepholz zeigt sich ein starkes Nord-Süd-Gefälle: In Bremen-nahen Gemeinden wie Weyhe und Stuhr wurden Bodenrichtwerte von über 400 € pro m² verzeichnet, während man in südlichen Orten wie Freistatt teils unter 15 € pro m² zahlt. Im Schnitt lag der Quadratmeterpreis für erschlossenes Wohnbauland zuletzt bei ca. 54 € im Landkreis Nienburg, 92 € im Landkreis Diepholz und zwischen 40 und 160 € im Landkreis Verden (je nach Gemeinde). Diese Informationen - zum Beispiel aus dem Gutachterausschuss-Bericht der Region - geben eine Orientierung und können als Argumente in die Verhandlung einfließen. Natürlich spielen auch die Größe des Grundstücks und seine Ausstattung (Erschließung, Zuschnitt, Lagevorteile) eine Rolle beim Preis. Oft einigt man sich nach einigem Hin und Her auf einen für beide Seiten fairen Kaufpreis.
- Vorbereitung des Notartermins: Ist man mit dem Verkäufer handelseinig, steht der Gang zum Notar an. In Deutschland müssen Grundstückskaufverträge notariell beurkundet werden, damit sie rechtswirksam sind. Der Käufer (bzw. meistens der vom Käufer ausgewählte Notar) lässt einen Kaufvertragsentwurf erstellen. Dieses Dokument wird beiden Parteien vorab zugeschickt, damit sie es in Ruhe prüfen können. Üblich ist eine Frist von etwa 14 Tagen vor dem Beurkundungstermin, damit insbesondere der Käufer genügend Zeit hat, den Vertrag zu verstehen und gegebenenfalls offene Fragen zu klären. Diese Transparenz ist wichtig, denn der Notar soll sicherstellen, dass keine Partei voreilig oder uninformiert unterschreibt. In dieser Phase sollten Käufer alle Vertragsklauseln prüfen (lassen) - etwa zu Zahlungsbedingungen, Haftung für Mängel, Auflassungsvormerkung und Auflassung (siehe unten) - und bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Notar oder einem Rechtsberater halten. Gleichzeitig müssen oft einige Unterlagen vorbereitet werden: Der Notar holt z.B. einen aktuellen Grundbuchauszug ein und klärt, ob die Gemeinde ein Vorkaufsrecht am Grundstück hat (in den meisten Fällen verzichtet die Gemeinde per offizieller Erklärung darauf, was dann im Kaufvertrag festgehalten wird). Außerdem sollte die Finanzierung stehen - im Idealfall hat der Käufer bereits eine Finanzierungsbestätigung der Bank, sodass dem pünktlichen Bezahlen des Kaufpreises nichts im Wege steht.
Notartermin und Kaufvertrag: Wichtige Schritte der Beurkundung
Der Notartermin ist ein Meilenstein beim Grundstückskauf. An diesem Tag kommen Käufer und Verkäufer (oder ihre bevollmächtigten Vertreter) im Beisein des Notars zusammen. Der Notar liest den Kaufvertrag vollständig vor und erläutert auf Wunsch einzelne Punkte, sodass beide Seiten genau wissen, was sie unterschreiben. In diesem Vertrag sind alle wichtigen Vereinbarungen festgehalten: Kaufpreis, Fälligkeit der Zahlung, Grundstücksbeschreibung, etwaige Lasten (z.B. Wegerechte), der Zustand des Grundstücks (bebaut/unbebaut, erschlossen/nicht erschlossen) und eventuell vereinbarte Extras oder Bedingungen. Auch die sogenannte Auflassung wird im Vertrag erklärt. Auflassung bezeichnet die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum am Grundstück auf den Käufer übergehen soll. Dieser altmodische juristische Begriff ist wichtig, weil nach deutschem Recht der Eigentumsübergang zwei Schritte erfordert: den Abschluss des Kaufvertrags (Verpflichtungsgeschäft) und die Auflassung samt Eintragung im Grundbuch (Verfügungsgeschäft). Der Notar sorgt dafür, dass diese Auflassung erklärt und später gegenüber dem Grundbuchamt angezeigt wird.
Ein weiterer zentraler Punkt im Kaufvertrag ist die Auflassungsvormerkung. Dabei handelt es sich um eine Art Reservierung im Grundbuch zugunsten des Käufers. Unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung beantragt der Notar die Eintragung dieser Vormerkung im Grundbuch. Die Auflassungsvormerkung stellt sicher, dass der Käufer als zukünftiger Eigentümer vorgemerkt ist und schützt ihn davor, dass der Verkäufer das Grundstück noch ein zweites Mal verkauft oder neue Belastungen eintragen lässt. Für beide Parteien ist dies beruhigend: Der Verkäufer weiß, dass der Käufer fest verpflichtet ist, und der Käufer hat die Sicherheit, dass ihm das Grundstück nicht mehr “entgeht”, solange er seine Pflichten erfüllt.
Nachdem der Notar alle Vertragspunkte verlesen hat und keine Fragen mehr offen sind, unterschreiben zuerst Käufer und Verkäufer und schließlich der Notar selbst den Vertrag. Mit dieser notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag rechtsverbindlich. Ab diesem Moment können weder Käufer noch Verkäufer ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten. (Ein Rücktritt wäre nur möglich, wenn spezielle Rücktrittsrechte vereinbart wurden oder gesetzliche Sonderfälle eintreten, was in der Praxis selten ist.)
Wichtig zu wissen: Gezahlt wird beim Notartermin noch nicht. Weder wechselt an diesem Tag Bargeld den Besitzer, noch wird der Käufer sofort als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Der Notartermin schafft die vertragliche Basis und Verbindlichkeit - die eigentliche Abwicklung erfolgt in den Wochen danach, überwacht vom Notar.
Nach dem Notartermin: Von der Vertragsunterzeichnung zum Eigentumsübergang
Auch nach der Unterschrift unter dem Kaufvertrag sind einige Schritte zu erledigen, bevor der Käufer endgültig Eigentümer des Grundstücks wird. Der Notar übernimmt nun eine Art Treuhänder-Rolle und koordiniert alle weiteren Maßnahmen für eine sichere Abwicklung:
- Grundbucheintragungen veranlassen: Wie oben erwähnt, wird sofort nach Vertragsschluss die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragt. Je nach Auslastung des Amts kann es ein paar Tage bis Wochen dauern, bis diese Vormerkung tatsächlich im Grundbuch erscheint. Sie verhindert in der Zwischenzeit jede Änderung zulasten des Käufers. Parallel dazu beschafft der Notar nötige Erklärungen, z.B. die Verzichtserklärung auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde (falls noch nicht erfolgt) und - falls auf dem Grundstück noch Belastungen eingetragen sind (etwa eine Grundschuld des Verkäufers) - die sogenannten Löschungsbewilligungen der Gläubiger. Das bedeutet: Wenn der Verkäufer das Grundstück mit einer Hypothek beliehen hatte, sorgt er dafür, dass die Bank diese im Zuge des Verkaufs löscht, damit der Käufer das Grundstück lastenfrei erhält.
- Fälligkeitsmitteilung und Zahlung: Sind alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt (Vormerkung eingetragen, Vorkaufsrecht geklärt, Löschungsunterlagen vorliegend usw.), stellt der Notar dem Käufer eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung aus. Darin teilt er mit, ab welchem Datum und auf welches Konto der Kaufpreis zu zahlen ist. Oft erhält der Käufer diese Mitteilung einige Wochen nach dem Notartermin, typischerweise zwischen der 4. und 12. Woche - je nachdem, wie schnell die Behörden arbeiten und z.B. die Grundschuldablösungen erledigt sind. Ab Zugang dieser Zahlungsaufforderung läuft die im Vertrag vereinbarte Zahlungsfrist (häufig etwa 2 Wochen). Jetzt muss der Käufer den Kaufpreis fristgerecht an den Verkäufer überweisen. In den Landkreisen Nienburg, Verden, Diepholz ist es üblich, dass der Käufer direkt an den Verkäufer zahlt (eine treuhänderische Abwicklung über Notaranderkonto findet heute meist nur in Sonderfällen statt). Während dieser Zeit sollte der Käufer auch die Grunderwerbsteuer begleichen (dazu mehr im nächsten Abschnitt), denn das Finanzamt stellt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar benötigt, um den Eigentumsübergang final zu vollziehen.
- Eigentumsübergang (Grundbucheintrag): Sobald der Verkäufer den Geldeingang bestätigt hat und alle nötigen Bescheinigungen (z.B. vom Finanzamt) vorliegen, veranlasst der Notar die Auflassung, also die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Jetzt wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen - dieser Akt markiert den offiziellen Eigentumsübergang. Die vorher eingetragene Auflassungsvormerkung wird dabei entweder gelöscht oder automatisch durch die Eigentumsumschreibung erledigt. Der Notar informiert beide Parteien über die erfolgte Umschreibung, und der Käufer erhält meist einen Grundbuchauszug, der ihn als neuen Eigentümer ausweist. Damit ist der Grundstückskauf vollzogen. Vom Notartermin bis zu diesem Moment vergehen in der Regel einige Wochen; 6 bis 15 Wochen Gesamtdauer sind nicht unüblich. Erst jetzt, nach Eintragung, geht das Grundstück juristisch auf den Käufer über. Praktisch werden oft schon vorher Besitz, Nutzen und Lasten zu einem bestimmten Stichtag übergeben (zum Beispiel erhält der Käufer ab Zahlung die Schlüssel und kann das Grundstück nutzen, während der Verkäufer bis dahin noch Grundsteuer zahlt). Solche Details werden im Kaufvertrag geregelt.
Kosten beim Grundstückskauf: Welche Nebenkosten fallen an?
Beim Grundstückskauf müssen Käufer nicht nur den Kaufpreis des Grundstücks einplanen, sondern auch verschiedene Nebenkosten. In Niedersachsen - also auch in den Landkreisen Nienburg, Verden und Diepholz - summieren sich diese Kaufnebenkosten typischerweise auf rund 10-15 % des Kaufpreises. Eine sorgfältige finanzielle Planung ist daher wichtig, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Im Einzelnen sind zu beachten:
Beispielhafte Bodenrichtwertkarte: In gefragten Lagen (oben) sind Grundstückspreise deutlich höher als im ländlichen Raum (unten). Im Landkreis Diepholz reichen die Baulandpreise von unter 15 € pro m² in kleinen Dörfern bis über 400 € pro m² im Bremer Umland. Solche regionalen Unterschiede sollte man bei der Finanzierung des Grundstückkaufs berücksichtigen.
- Grunderwerbsteuer: Sie wird fällig, sobald ein Grundstückskaufvertrag beurkundet ist. In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 5 % des Kaufpreises. Das Finanzamt schickt nach der Beurkundung einen Steuerbescheid an den Käufer. Bei einem Kaufpreis von z.B. 200.000 € sind also 10.000 € Grunderwerbsteuer zu zahlen. Die Zahlung muss innerhalb von etwa einem Monat nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Ohne Begleichung dieser Steuer erhält der Käufer keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, und ohne diese wiederum kann keine Umschreibung im Grundbuch erfolgen - die Grunderwerbsteuer hat also direkten Einfluss auf den Eigentumsübergang.
- Notar- und Grundbuchkosten: Für die Beurkundung des Kaufvertrags und alle Grundbuchanträge (Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung, ggf. Grundschuld für die Finanzierung) fallen Gebühren an. Diese sind gesetzlich geregelt (nach der Kostenordnung bzw. Gerichts- und Notarkostengesetz) und liegen in Summe bei ungefähr 1,5 % des Kaufpreises. Darin sind die Notarkosten und die Gebühren des Grundbuchamts enthalten. Der Notar rechnet diese Kosten meist einige Wochen nach dem Kauf ab. Beispiel: Bei 200.000 € Kaufpreis sollten ca. 3.000 € für Notar und Grundbuch einkalkuliert werden.
- Maklerprovision: Wird das Grundstück über einen Makler erworben, kommt eine Maklercourtage hinzu. In der Region ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision hälftig teilen - gemäß dem seit Ende 2020 geltenden Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten. Üblich sind insgesamt etwa 7,14 % des Kaufpreises (inkl. 19 % MwSt.), sodass auf Käufer- und Verkäuferseite jeweils rund 3,57 % entfallen. Bei 200.000 € Kaufpreis wären dies ca. 7.140 € gesamt, also rund 3.570 € für den Käufer. Wichtig: Die Maklerprovision wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen wurde. In manchen Fällen zahlt der Verkäufer die Provision komplett - zum Beispiel, wenn er den Makler allein beauftragt hat und kein anderer Vertrag mit dem Käufer besteht. Solche Vereinbarungen sollten frühzeitig geklärt werden. Ohne Makler entfällt dieser Posten natürlich.
- Weitere Nebenkosten: Je nach Situation können noch weitere Kosten anfallen. Beispielsweise müssen Käufer einer Immobilie künftig jährlich Grundsteuer zahlen - diese wird anteilig ab Eigentumsübergang berechnet. Zwar ist die Grundsteuer keine Kaufnebenkosten im engen Sinne, doch sollte sie langfristig im Budget bedacht werden. Falls ein Baugutachten in Auftrag gegeben wurde oder Vermessungskosten (für die Grundstücksteilung oder Grenzanzeige) anfallen, kommen auch diese Ausgaben hinzu. Im ländlichen Raum können Erschließungsbeiträge ein Thema sein: Ist das Grundstück zwar bereits angeschlossen, aber die endgültige Fertigstellung der Straße noch nicht abgerechnet, könnte die Gemeinde vom neuen Eigentümer einen Straßenausbaubeitrag verlangen. Solche Besonderheiten sollten idealerweise vor Kaufvertragsschluss erfragt werden. Insgesamt empfiehlt es sich, immer einen Puffer einzuplanen. Experten raten, etwa 10-15 % des Kaufpreises zusätzlich als Reserve für Nebenkosten bereitzuhalten - im Zweifel eher mehr, damit auch unerwartete Posten gedeckt sind.
Nebenkostenposten | Höhe (circa) |
Grunderwerbsteuer Niedersachsen | 5 % des Kaufpreises |
Notar- und Grundbuchkosten | ca. 1,5 % des Kaufpreises |
Maklerprovision (falls Makler) | ca. 3,57 % des Kaufpreises für Käufer (weitere ~3,57 % Verkäufer) |
Summe typische Nebenkosten | rund 10-15 % des Kaufpreises |
Warum Transparenz beim Grundstückskauf so wichtig ist
Angesichts der vielen Schritte und Beteiligten - Verkäufer, Notar, Grundbuchamt, Finanzamt, Makler, Banken - ist Transparenz das A und O beim Grundstückskauf. Für den Käufer bedeutet das: Er sollte jederzeit im Blick haben, welche Kosten auf ihn zukommen, welche Unterlagen noch fehlen und welche Fristen laufen. Ein guter Notar wird alle Bedingungen klar im Vertrag formulieren und den Käufer über die nächsten Schritte informieren. Doch auch der Käufer selbst sollte nachfragen, wenn etwas unklar ist. So verhindert man Missverständnisse. Beispielsweise ist es wichtig, genau zu wissen, bis wann der Kaufpreis bezahlt sein muss und welche Konsequenzen ein Zahlungsverzug hätte. Oder ob auf dem Grundstück vielleicht noch Baulasten im Baulastenverzeichnis der Gemeinde liegen (diese stehen nicht im Grundbuch, können aber die Bebauung einschränken - hier hilft nur Nachfrage bei der Gemeinde). Transparenz seitens des Verkäufers ist ebenfalls bedeutsam: Alle bekannten Mängel oder Einschränkungen des Grundstücks (z.B. Altlasten, alte Pachtverträge, Grunddienstbarkeiten) sollten offen gelegt werden, um späteren Streit zu vermeiden. Letztlich schafft Transparenz Vertrauen - und nur mit Vertrauen wird ein so großes Geschäft wie ein Grundstückskauf für beide Seiten zufriedenstellend ablaufen.
In den Landkreisen Nienburg, Verden und Diepholz gibt es unterschiedlichste Akteure auf dem Grundstücksmarkt - von privaten Verkäufern über Landwirte bis hin zu Kommunen, die Baugebiete ausweisen. Umso wichtiger ist es, als Käufer alle Informationen sauber zusammenzutragen. Nutzen Sie öffentlich verfügbare Quellen wie BORIS Niedersachsen (das Bodenrichtwert-Informationssystem) oder fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach planungsrechtlichen Auskünften. Je mehr Klarheit im Vorfeld herrscht, desto weniger Risiko gehen Sie ein. Eine transparente Abwicklung schließt auch ein, dass alle Abrechnungen nachvollziehbar sind - vom Notarkostenbrief bis zum Grunderwerbsteuerbescheid.
Contura Bau GmbH - Ihr regionaler Begleiter beim Grundstückskauf
Der Weg zum eigenen Baugrundstück muss niemand alleine bewältigen. Contura Bau GmbH, als regional verankertes Bauunternehmen in Nienburg, Verden und Diepholz, steht Bauinteressenten mit umfassender Unterstützung zur Seite. Als Town & Country Lizenzpartner kennt Contura Bau die Besonderheiten des lokalen Grundstücksmarkts genau - seien es typische Preise, verfügbare Flächen oder behördliche Abläufe. Seit 1985 ist das Unternehmen in der Region tätig und hat in dieser Zeit unzählige Bauherren auf dem Weg ins Eigenheim begleitet. Diese Erfahrung kommt besonders Erstkäufern zugute, die sich im Dschungel der Immobilienbegriffe und Vorschriften vielleicht noch unsicher fühlen.
Contura Bau bietet einen Rundum-Service: Schon vor dem Kauf eines Grundstücks berät das Team die Kunden und hilft, wichtige Kriterien zu klären - etwa welcher Grundstückstyp zu den Bauwünschen passt oder worauf bei Lage und Boden zu achten ist. Die Grundstücksvermittlung gehört mit zum Service: Contura Bau kann oft geeignete freie Bauplätze in der Region vorschlagen oder den Kontakt zu Verkäufern herstellen. Hat der Kunde ein Grundstück ins Auge gefasst, steht Contura Bau mit Rat und Tat zur Seite, um die Grundstücksprüfung durchzuführen - von der Einsicht in den Bebauungsplan bis zur Einschätzung von Erschließung und Bodenqualität. So werden Fallstricke früh erkannt. Selbstverständlich unterstützt Contura Bau auch bei der Finanzierungsplanung, damit Budget und Grundstückswahl zusammenpassen.
Gerade beim Schritt in den Kaufvertrag und zum Notartermin gibt ein erfahrener Partner Sicherheit. Contura Bau begleitet die Bauherren auch in dieser Phase, erklärt auf Wunsch Vertragsentwürfe oder sorgt dafür, dass alle notwendigen Dokumente bereitliegen. Dank der regionalen Vernetzung - etwa mit Notariaten, Banken und Behörden vor Ort - trägt Contura Bau dazu bei, dass die Abwicklung reibungslos erfolgt. “Sicher, transparent und regional verankert” sind nicht bloß Schlagworte, sondern gelebtes Versprechen: Vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe des fertigen Town & Country-Hauses steht Contura Bau für Vertrauen und Kompetenz. Die vielen positiven Kundenstimmen bestätigen, dass sich Bauherren gut aufgehoben fühlen und mit Contura Bau stressfreier in ihr Projekt starten können.
Zum Schluss sei betont: Ein Grundstückskauf ist für die meisten eine einmalige Angelegenheit. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Partner an der Seite zu haben und jeden Schritt bewusst und informiert zu gehen. Mit der richtigen Vorbereitung, Offenheit für Beratung und einem starken regionalen Partner wird der Traum vom eigenen Baugrundstück Realität.
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Grundstück - sicher, transparent und regional verankert.



